Die Standesamtliche Eheschließung ist seit dem 1. Oktober 1874 in Preußen bzw. seit dem 1. Januar 1876 im ganzen “Deutschen Reich” Pflicht. Wer nicht im Standesamt heiratet, der führt keine Ehe. Klar, dass da einiges beachtet werden muss, denn immerhin geht es hier um einen “Amtsgang”.
Wenn man an das Thema heiraten denkt, dann möchte man dies eigentlich nicht mit einem “Amtsgang” gleichsetzen. Denn wer die üblichen Behördengänge kennt, der wird mit Sicherheit nicht mit einem Lächeln aus den Türen schreiten. Trotzdessen ist die standesamtliche Trauung auch eine Art Behördengang. Damit Sie am Ende der Zeremonie mit einem Lächeln das Standesamt verlassen bekommen Sie hier die wichtigsten Infos rund um das rechtskräftige Ja-sagen.
Die ersten Schritte
Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, dann muss die geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres ersten oder zweiten Wohnsitzes angemeldet werden. Geheiratet werden kann allerdings in dem Standesamt Ihrer Wahl. Dort wird auch die Ehefähigkeit geprüft. Das bedeutet, dass geschaut wird, ob beide Partner volljährig sind, noch nicht anderweitig verheiratet und ähnliches.
Angemeldet werden kann die Hochzeit auf zweierlei Wegen- schriftlich oder mündlich. Letztere ist dabei vorzuziehen, weil es immer Dinge geben kann, die zu klären sind. Und dies geht auf dem persönlichen Wege eben schneller.
Natürlich müssen auch Unterlagen vorgelegt werden. Welche das im einzelnen sind richtet sich immer nach den persönlichen Umständen. Sie müssen aber alles im Original vorlegen (zumindest Urkunden), das Standesamt wird sich davon Kopien ziehen.
Allgemein benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
Wenn einer der Ehepartner im Ausland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im Original vorgelegt werden. Sie muss allerdings vorher von einem zugelassenen Übersetzer ins Deutsche gebracht werden.
Wurde die Geburt aber später in einem Familienbuch beurkundet worden, oder wurde die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, dann müssen auch diese Unterlagen mitgebracht werden. Das Familienbuch konnte bis 31.12.2008 in bestimmten Fällen auf Antrag bei Eheschließung im Ausland angelegt werden. Häufig wurde es bei Aussiedlerfamilien angelegt.
Unterlagen bei besonderen Lebenssituationen
- Einbürgerungsurkunde
Haben Sie erst nach der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, muss die Einbürgerungsurkunde im Original vorgelegt werden. - Gemeinsames Kind
Auch die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder müssen mitgebracht werden. In diese müssen beide Elternteile eingetragen sein. - Akademische Grade
Dies wird nicht mehr benötigt, da akademische Grade seit 01.01.2009 nicht mehr eingetragen werden. - Minderjährigkeit eines Partners
Hierbei ist eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit notwenig. Diese kann beim Familiengericht beantragt werden, die für den Wohnort zuständig ist.
Unterlagen für bereits verheiratete
Es kann immer mal sein, dass man dachte “mit diesem Menschen möchte ich mein Leben verbringen” und es dann aus unterschiedlichen Gründen nicht klappte. Für diesen Fall müssen ebenso Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Geburtsurkunde
Zusätzlich:
- Eheschließung vor dem 01.01.1958 oder in der DDR: Neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
oder
- Eheschließung nach dem 01.01.1958: Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
- Alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung müssen ebenfalls angegeben werden.
Bringen Sie deswegen am Besten alle vorhandene Dokumente zu den vorigen Ehen mit, aus denen die Beamten die Daten erkennen können. Dazu gehören u.a. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
- Ausländische Scheidungsurteile: Sie müssen im Einzelfall geprüft werden. Grund: Nicht jede Scheidung wird in Deutschland anerkannt.
Wenn einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit hat
- Es wird ein Ehefähigkeitszeugnisse benötigt- dieses wird von einigen Staaten ausgestellt und kann beim letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland beantragt werden. Gerne helfen die konsularischen Vertretungen in Deutschland dabei.
- Sollte aus welchen Gründen auch immer ein solches Zeugnis nicht ausgestellt werden, so ist ein „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ zu stellen. Diesen Antrag können Sie beim Standesamt stellen. Er wird dann an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
Das Problem ist, dass ohne das Ehefähigkeitszeugnis oder eben die Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts keine Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen geschlossen werden kann. Der zuständige Standesbeamten wird Sie aber gerne dabei beraten. Zudem bekommen Sie weitere Informationen und Tipps bei Ihrer Auslandsvertretung.An
Die Kosten
Die überwiegend erhobenen Gebühren sind (sie können in den Bundesländern unterschiedlich hoch sein):
- Kosten zur Anmeldung im Standesamt wenn beide Deutsche sind: 40,- Euro
- Kosten zur Anmeldung im Standesamt wenn einer Ausländer ist: 50 – 120 Euro
- Urkunden: 10 Euro
- Trauung in einem anderen Standesamt: 40 Euro
- Trauungen an besonderen Orten oder in speziellen Trauzimmern o.ä.: 400 Euro und mehr
- Stammbuch (wenn gewünscht): zwischen 15 – 100 Euro
Das sind jetzt viele Fakten und Zahlen aufeinmal. Doch sie sind einfach unglaublich wichtig, wenn man heiraten möchte. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie erst beim Standesamt erfahren was eigentlich noch alles fehlt- und das im schlimmste Falle mehrere Male. Nehmen Sie sich also ruhig Zeit beim sammeln der Unterlagen und gehen Sie dann ganz entspannt zu Ihrem zuständigen Standesamt.
Viel Erfolg und Freunde dabei!


